Das Waldhufendorf ist eine ländliche Siedlungsform, die typischerweise in Rodungsgebieten auftritt und die sich durch einen regelmäßigen Grundriss auszeichnet. Es handelt sich um in Reihe (Reihendorf) gegenüberliegende, relativ breite Streifen landwirtschaftlichen Grundbesitzes, wobei sich die Hofanlage am straßenseitigen Rand des jeweiligen Streifens befindet. Im 12. und 13. Jahrhundert war die Form des Waldhufendorfes auch im thüringischen, sächsischen und schlesischen Raum die bevorzugte Siedlungsform der deutschen Siedler beim Landesausbau.  (Quelle: Wikipedia)






Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648
bis 1648 war ein Konflikt um die Hegemonie im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und in Europa, der als Religionskrieg begann. In ihm entluden sich auf europäischer Ebene der habsburgisch-französische Gegensatz und auf Reichsebene derjenige zwischen Kaiser und Katholischer Liga einerseits und Protestantischer Union andererseits. Gemeinsam mit ihren jeweiligen Verbündeten im Reich trugen die habsburgischen Mächte Österreich und Spanien ihre dynastischen Interessenkonflikte mit Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und Schweden aus.(Quelle. Wikipedia)
Hilbersdorf liegt im Tal des Forellenbaches und schließt sich unmittelbar nach Südosten hin an Arnsdorf an, mit dem es von 1970 bis 1993 die Gemeinde Arnsdorf-Hilbersdorf bildete. In dem Reihendorf mit einer ursprünglichen Waldhufenflur (376 ha – 1895) und mit Gutsblöcken entwickelte sich das Rittergut zwischen der Mitte des 17. Jh. und der zweiten Hälfte des 18. Jh. zum größten Landbesitzer, wodurch das bäuerliche Element fast völlig verschwand. Bis vor 1613 ist das Bestehen eines Rittergutes nachweisbar.

In Hilbersdorf sind also zu diesem Zeitpunkt, wie auch bei einer Reihe anderer Dörfer, die Anzeichen eines Umsetzungsprozesses des Grund und Bodens deutlich sichtbar. Der Gärtneranteil und damit indirekt die Zahl der ausgekauften Bauernstellen, hält sich aber noch in relativ mäßigen Ausmaßen.  In umliegenden Gemarkungen ist der Umsetzungsprozess zu diesem Zeitpunkt schon weiter fortgeschritten.

Am Anfang des 17. Jahrhunderts spielt also das vollbäuerliche Element mit einem mehr als   50% igen Anteil an der Sozialstruktur gegenüber den unterbäuerlichen Schichten noch eine wichtige Rolle. Im sogenannten Waldhufendorf sind zu diesem Zeitpunkt noch neun Bauernhöfe und acht Gärtnerstellen vorhanden.

Die Auflockerung des Siedlungsbildes wird mit dem Anwachsen der unterbäuerlichen Schichten immer größer.
Auch der Dreißigjährige Krieg(1618-1648) hinterlässt maßgeblich seine Spuren im Ortsbild. So werden die bäuerlichen Elemente fast vollständig vernichtet und der Auflösungsprozess der mittelalterlichen Siedlungsformen beschleunigt. Eine verwüstete Bauernstelle ist von der Herrschaft aufgekauft worden. Ein zweites Gehöft ist bei den Kriegshandlungen in Brand geschossen und damit unbewohnbar geworden. Auch andere Bauern und Gärtner sind von den Kriegsauswirkungen unmittelbar betroffen gewesen, denn drei Bauern und vier Gärtner wurden so unvermögend,  dass sie keine Steuern mehr aufbringen konnten.

So zeigt die Sozialstruktur im Jahr 1777 ein völlig anderes Bild:
1 Bauer, 18 Gärtner, 8 Häusler. Das bäuerliche Element ist also im Zeitraum von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nahezu völlig vernichtet worden. Die Fluraufteilung ist bereits mit der aus der Karte von 1865 zu vergleichen. Allerdings waren da nur ca. ein Drittel der Häuser zu verzeichnen. Die Waldhufen waren nur noch als Rudimente um die Ortslage vorhanden, durch die jeweils fast rechtwinklige Abschneidung gegenüber dem großen Landkomplex des Rittergutes ist deutlich die unnatürliche Abgrenzung erkennbar. Im südlichen Teil bildet die hier gelegene große Gutsschäferei ein landschaftliches Trennungsmerkmal zwischen den Besitzungen zweier sich gegenüberstehen Klassen der ländlichen Bevölkerung.





Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen. Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt. Zur Erleichterung des Gebrauchs der Mutterrolle dienen besondere übersichtliche Verzeichnisse, wie Parzellenregister und Artikelverzeichnisse.
Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
Mit dem Einsetzen der genauen Quellenüberlieferungen aus den Katasterunterlagen der Urvermessung zeigt es sich, dass eine strikte Trennung von Gärtnern und Häuslern nach der Besitzgröße nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Dieses, neben dem Grad der Bindung an das Rittergut bedeutsame Unterscheidungsmerkmal der Besitzgröße kann man nicht mehr vollständig anwenden. In einer Vielzahl von Fällen gleicht 1865 der Häuslerbesitz dem Gärtnerbesitz nicht nur, sondern übertrifft diesen teilweise sogar. Im Erscheinungsbild der Ortslage sind Gärtner- und Häuslerstellen deshalb kaum zu unterscheiden. Die Ursache dafür ist im funktionalen Zusammenhang von landwirtschaftlicher Betriebsfläche und Größe der Wohn- und Wirtschaftsgebäude zu sehen. In Hilbersdorf gibt es eine ganze Reihe von Fällen, wo man nach der Stellung der Gebäude und deren Zahl annehmen könnte, die laut Grundsteuermutterrolle als Häusler bezeichneten Stellen nicht nur als Gärtner, sondern als Bauernstellen anzusehen. Die geringen Ausmaße der einzelnen Bauten belegen aber, dass man sie bestenfalls als kleinbäuerliche Besitzungen bezeichnen könnte. So haben z. B. die als Vierseithof angelegten Baulichkeiten einer Häuslerstelle mit 1,74 ha Besitzfläche, die sich aus Acker und Hofraum zusammensetzt, folgende Abmessungen: ca. 10x7 m, 10x7 m, 8x6 m und 8x6m.
Den gleichen Sachverhalt können wir bei einer Anzahl von Dreiseitgehöften im Norden der Ortslage feststellen.
Für das Jahr 1865 ergibt sich nach besagter Grundsteuermutterrolle von Hilbersdorf folgendes Bild:
Das oder der Hektar, schweizerisch die Hektare (Einzahl), ist eine Maßeinheit der Fläche mit dem Einheitenzeichen ha. Sie ist vor allem in der Land- und Forstwirtschaft verbreitet und entspricht einer Fläche von 10.000 m², also beispielsweise einem quadratischen Feld mit der Seitenlänge 100 Meter. Der Hektar bzw. die Hektare ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine gesetzliche Einheit.  (Wikipedia)





Ablösung ist ein aus dem 19. Jahrhundert stammender historischer Rechtsbegriff des dinglichen Rechts. Ablösung stellt die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung dar, und zwar insbesondere die Aufhebung der auf dem Grund und Boden ruhenden privatrechtlichen Lasten und Verpflichtungen dinglicher Art. Der Begriff wurde im Zusammenhang mit der Aufhebung der bäuerlichen Abhängigkeit im 19. Jahrhundert eingeführt (Bauernbefreiung). Ablösung bedeutete, dass die pflichtigen Bauern die Pacht oder in Ausnahmefällen das volle Eigentum an ihren Höfen erst gegen Entschädigungszahlungen an ihre Grundherren erhielten. Die Ablösung bedeutete für die Bauern zwar die Überwindung der Leibeigenschaft, war aber auch mit hohen finanziellen Lasten verbunden. Deshalb bedeutete die Einführung eines Rechtes auf Ablösung dieser Feudallasten noch lange nicht die faktische Ablösung, da sie mit teils jahrzehntelangen Ratenzahlungen mühselig erkauft werden musste. (Wikipedia)
Zusammenfassend kann man Folgendes feststellen: Im Jahre 1865 befinden sich rund zwei Drittel der Gemarkungsfläche im Besitz des Rittergutes. Die noch 1777 nachgewiesene Bauernstelle gibt es zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr. Vom Rittergut abgesehen, verfügt die Großgärtnerstelle Nr. 35 über die größte Besitzfläche. Die Ländereien sind hofanschließend gelegen. Das Flächenmaß ist Hektar.

Insgesamt sind 14 Stellenbesitzer als Gärtner bezeichnet.Ihre Zahl verteilt sich auf folgende Besitzgrößengruppen:
1 bis 2 Hektar = 2
2 bis 3 Hektar = 5
3 bis 4 Hektar = 3
4 bis 5 Hektar = 4
Die kleinste Fläche umfasste dabei 1,72 Hektar und die Größte 4,74 Hektar.

Für die 34 als Häusler bezeichneten Besitzer sind folgende Besitzflächen nachweisbar:
0 bis 0,5 Hektar = 22
0,5 bis 1 Hektar =  2
1 bis 2 Hektar    =  5
2 bis 2 Hektar    =  4
über 4 Hektar     =  1

Die Masse der Häusler liegt somit eindeutig bei einem Besitz bis 0,5 ha, d.h. sie verfügen außer dem Hofraum über nur sehr geringen oder keinerlei Grundbesitz. Sie sind noch Häusler im ursprünglichen, also wörtlichen Sinne. Die Zahlen zeigen aber andererseits, dass 35% der Häusler die typische Besitzgröße überschritten haben. Zwischen Gärtnern und Häuslern annähernd gleicher Besitzgröße zeigen sich in der Lage der Besitzstücke keinerlei Unterschiede, sie liegen sowohl zusammenhängend wie auch zerstreut. In den meisten Fällen sind sie an die Reste der Waldhufeneinteilung gebunden. Gegenüber der Sozialstruktur von 1777 ist eine starke Zunahme der Häuslerstellen zu verzeichnen. Sie beträgt 76%. Diese Erscheinung ist wohl im Zusammenhang mit der seit den dreißiger Jahren erfolgten Ablösung zu sehen. Bemerkenswert ist ferner, dass die Zahl der Gärtnerstellen seit 1777 ebenfalls zurückgegangen ist. Offenbar kann man das ebenfalls  mit der Ablösung und der damit verbundenen Umstellungen der Rittergüter auf freie Lohnarbeit  erklären, denn durch Aufteilung dieser Stellen konnte ohne Reduzierung der Rittergutsfläche die Zahl der Lohnarbeiter vermehrt werden.
Neben den bisher genannten Bezeichnungen für die Angehörigen unterbäuerlicher Schichten treten in der vorliegenden Quelle noch eine Reihe sogenannter „Landungsbesitzer“ auf. Als Landungen wurden im 19. Jahrhundert in der Regel unbebaute Grundstücke bezeichnet, für die ein besonderes Grundbuchblatt angelegt wurde. Hierbei kann es sich um Besitz von nicht in der betreffenden Gemeinde wohnender Leute oder um den Besitz von Neukäufern handeln. Auf jeden Fall hat Keiner der Landungsbesitzer auf seinem Flächennachweis die Nutzungsart Hofraum eingetragen.

20. Jahrhundert
Im Zuge der Weiterentwicklung der Planung wurden fast  in allen Ortschaften  nochmals Aufteilungen von Landflächen für Neusiedlungskerne vorgenommen. In den meisten Fällen kam das „Knopflochmuster“ zur Anwendung. Die Neusiedlungskerne liegen vorzugsweise seitlich der alten Ortslage, aber an verkehrsmäßig günstiger Stelle. Im Gegensatz zu anderen Dörfern, wo die gesamte Gemarkung an Neusiedler und landarme Bauern aufgeteilt wurde, umfasst in Hilbersdorf die Bodenreformaufteilung nur einen geringen Prozentsatz des Rittergutlandes.

Hier erfolgte die die Verteilung von rund 60 Hektar folgendermaßen:
Umsiedler 1 =  8,57 ha               Umsiedler 2  =  8,66 ha               Umsiedler 3 = 8,73 ha              Umsiedler 4 = 8,16 ha            Umsiedler 5 =  8,73 ha          Landloser 1 = 8,35 ha            Landloser 2 = 8,24 ha

Im Zuge der Bodenreform 1945 erhielten insgesamt 41 Personen Land des Rittergutes zugewiesen. Aus den verbleibenden Flächen  von rund 70 ha entstand 1946 ein „Volkseigenes Gut“, welches 1973 zum Betriebsteil des Volksgutes Kunnerwitz wurde. Auf seinen Feldern dehnten sich bis 1989 etwa 250 Hektar Obstplantagen aus, die bis an die Königshainer Berge reichten. Anfangs waren da noch Johannisbeeren, Süß- und Sauerkirschen, bis immer mehr der Apfel die Flächen beherrschte. Die herausragende Sorte war dabei der „Gelbe Köstliche“. In den Supermärkten wird er heute als „Golden Delicious“ verkauft. Klingt wahrscheinlich besser. Aber auch Idared, James Greeve und Ontario waren vertreten. Eigens dafür wurde im Jahre 1975 ein Rittergutsgebäude zu einer Lager- und Vermarktungshalle für Obst umgebaut. Im Weiteren diente sie von 1992 bis 1994 der Schlesia GmbH, Erzeuger- und Vertriebsgesellschaft Landwirtschaft und beherbergte somit auch Produkte der Südmilch AG.